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Die freiwilligen Feuerwehren der amtsangehörigen Gemeinden wählen durch eine Delegiertenversammlung in geheimer Wahl für sechs Jahre eine Amtswehrführung sowie deren Stellvertretung.
Die Wahl bedarf der Zustimmung des Amtsausschusses.
Die Amtswehrführung berät die Gemeinden bei ihren Aufgaben und wirkt auf eine ordnungsgemäße Ausbildung und Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren hin.
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