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Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes verleiht allen in- und ausländischen jugendlichen Bewerbern im Alter von 15 - 18 Jahren, die sich mindestens 1 Jahr in der Gemeinschaft einer Jugendfeuerwehr bewährt, sowie die geforderten Leistungen erbracht haben, als Dank und Anerkennung für diese Bereitschaft, ihre Dienstfreudigkeit, als auch für ihren Einsatz, die Leistungsspange der deutschen Jugendfeuerwehr.
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