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Ein Amt hat die Aufgabe, die Verwaltung für ihre angehörigen Gemeinden zu übernehmen. Die Amtsangehörigkeit einer Gemeinde wirkt sich nicht auf ihre Eigenständigkeit oder ihre politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit aus. Das Amt entlastet ihre angehörigen Gemeinden von der reinen Verwaltungsarbeit. Die amtsangehörigen Gemeinden brauchen daher keine eigene Verwaltung in Form von Verwaltungspersonal und Verwaltungseinrichtungen.
Alle für das Amt wichtigen Entscheidungen werden vom Amtsausschuss getroffen. Der Amtsausschuss setzt sich aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden sowie weiteren Gemeindevertretern zusammen.
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