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Der Kreis Schleswig-Flensburg

Der  Kreis Schleswig-Flensburg wurde im Jahre 1974 aus den ehemaligen Kreisen Schleswig und Flensburg-Land, die beide auf eine über hundertjährige Geschichte zurückblicken konnten, begründet. Mit einer Fläche von 2071 km² ist der Kreis der zweitgrößte in Schleswig-Holstein und auch auf Bundesebene einer der größten. Sein Gebiet umfasst vier Städte und 130 Gemeinden. Die Zahl der Einwohner liegt gut bei 200.000.

Wappen Kreis Schleswig-Flensburg
kreis schleswig flensburg

Der Kreis Schleswig-Flensburg und sein westlicher Nachbarkreis Nordfriesland sind die Grenzkreise der Bundesrepublik Deutschland zum Königreich Dänemark. Das Kreisgebiet liegt zwischen der Flensburger Förde, Ostsee, Schlei, Böklunder Au, Sorge, Eider und Treene. Im Süden grenzt es an die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen. Umschlossen vom Kreisgebiet liegt im Norden am Enden der Flensburger Förde die kreisfreie Stadt Flensburg.

Ein Kreis ist eine Gebietskörperschaft, dessen Mitglieder alle Einwohner des Kreises sind. Die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden hat aber Vorrang vor derjenigen der Kreise. Die Kreise nehmen insbesondere überörtliche Aufgaben wahr, die sich auf das Kreisgebiet und die gemeinsamen Bedürfnisse ihrer Einwohner beziehen. Dabei handelt es sich zum Teil um Selbstverwaltungsaufgaben wie etwa die Schaffung und Unterhaltung von Kreiskrankenhäusern, Jugendheimen oder Berufsschulen, zum Teil um Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung, beispielsweise Aufgaben des Katastrophenschutzes. Außerdem ist der Kreis zuständig für Aufgaben, die über die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und Ämter hinausgehen, und er unterstützt die Gemeinden im Bedarfsfall finanziell.

Der Kreistag setzt sich aus von den Bürgern des Kreises gewählten Kreistagsabgeordneten zusammen. Er legt die Grundsätze der Verwaltung und der zukünftigen Entwicklung des Kreises fest und trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten. Einer der Kreistagsabgeordneten wird von diesen zum Vorsitzenden des Kreistags, dem Kreispräsidenten, gewählt.

Der Landrat ist Leiter der Kreisverwaltung, bereitet unter anderem die Beschlüsse des Kreistags vor und führt sie aus, erledigt die Weisungsaufgaben und ist gesetzliche Vertretung des Kreises. Der Landrat wird zurzeit direkt von den Bürgern des Kreises gewählt. Künftig soll er durch den Kreistag gewählt und das kommunalpolitische Ehrenamt dadurch gestärkt werden.

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