|
Der Kreistag setzt sich aus von den Bürgern des Kreises gewählten Kreistagsabgeordneten zusammen. Er legt die Grundsätze der Verwaltung und der zukünftigen Entwicklung des Kreises fest und trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten. Einer der Kreistagsabgeordneten wird von diesen zum Vorsitzenden des Kreistags, dem Kreispräsidenten, gewählt.
Der Landrat ist Leiter der Kreisverwaltung, bereitet unter anderem die Beschlüsse des Kreistags vor und führt sie aus, erledigt die Weisungsaufgaben und ist gesetzliche Vertretung des Kreises. Der Landrat wird zurzeit direkt von den Bürgern des Kreises gewählt. Künftig soll er durch den Kreistag gewählt und das kommunalpolitische Ehrenamt dadurch gestärkt werden.
|